Abschaltung von AS/400-Systemen
Gemäß dem deutschen Steuerrecht dürfen Altsysteme nur dann abgeschaltet werden, wenn die Archivlösung dem Unternehmen in qualitativer und quantitativer Weise die gleichen Auswertungsmöglichkeiten wie im Produktivsystem bietet. Aufbewahrungsfristen und die Sicherstellung der drei verschiedenen Zugriffsmöglichkeiten müssen besonders für Altsysteme respektive die Archivlösung sichergestellt sein. Ist dies nicht gewährleistet, kann es im Falle einer Prüfung für die Unternehmen zu immensen Kosten kommen.
Bei der Abschaltung eines AS/400-Systems ergeben sich spezifische Fragen. Im Folgenden finden Sie darauf klare Antworten, die auf langjähriger Erfahrung im Umgang mit der Abschaltung von AS/400-Systemen gründen.
AS/400 bietet Softwarelösungen für Kleinunternehmen bis hin zum gehobenen, international tätigen Mittelstand an. Die Produkte decken die Bereiche Warenwirtschaft, Produktion, Finanzbuchhaltung, Geschäftsanalyse, Personalwirtschaft und Kundenmanagement bis hin zu Spezial- und Branchenlösungen ab.
Welche Teile vom ERP-System AS/400 sind für die Besteuerung relevant und damit im Rahmen der Abschaltung von AS/400-Systemen berücksichtigt werden müssen?
Im Falle des AS/400-Systems kann nicht viel über generell steuerrelevante Systeme ausgesagt werden, da jedes einzelne System unternehmensspezifisch adaptiert wird.
Welche Auswertungen müssen im Rahmen der Abschaltung eines AS/400-Systems berücksichtigt werden? Worauf ist zu achten?
In einem AS/400-System sind alle Auswertungen individuelle Anpassungen des Unternehmens. Dementsprechend ist die Relevanz der einzelnen Auswertungen von der zuständigen Fachabteilung des Unternehmens einzuschätzen.
Welche Besonderheiten gibt es innerhalb von AS/400-Systemen?
Innerhalb eines AS/400-Systems werden die Datenbestände in Bibliotheken abgelegt. Diese Bibliotheken werden unternehmensspezifisch angelegt und verwaltet. Das Unternehmen muss sich im Falle der Abschaltung die Frage stellen, welche Bibliotheken archivierungsrelevante Unternehmensdaten enthalten.
Wie wird im Falle einer Abschaltung die Revisionssicherheit und Langfristigkeit der Daten gesichert?
Um den Anforderungen der Wirtschaftsprüfer und des Finanzamtes Genüge zu tun muss die Revisionssicherheit der Daten im Falle einer Abschaltung eines Altsystems gewährleistet sein. Das bedeutet, dass die in bewährten Lösungen hinterlegten Daten zwar verändert werden können, aber die Verschlüsselung und die Unversehrtheit der Daten garantiert sein muss. Bei der Auswahl der Lösung ist dringend darauf zu achten, dass dieser Punkt bei der Umsetzung über ein qualifiziertes Verfahren gewährleistet wird.
Gibt es zertifizierte Verfahren zur Abschaltung von AS/400-Systemen?
Nein, es wird auch in Zukunft keine Zertifizierung durch die Finanzbehörden geben. Es geht den Finanzverwaltungen stets nur darum, dass die GDPdU erfüllt sind. Wie das genau zu geschehen hat, ist nicht festgelegt. Wenn Softwarehersteller damit werben, ihre Produkte seien vom BMF zertifiziert, entbehrt das jeglicher Grundlage. Es empfiehlt sich, im Rahmen einer Abschaltung eng mit Wirtschafts- und Steuerberatern zusammenzuarbeiten, um die Abschaltung möglichst ordnungsgemäß durchzuführen.
Bietet die Abschaltung noch weitere Vorteile für das Unternehmen?
Bewährte Lösungen für die Abschaltung von Altsystemen bieten sehr detaillierte Auswertungsmöglichkeiten und eine stabile Systemoberfläche. Eine erhöhte Flexibilität, schnellere Dynamik und weitere Such- und Auswertungsmöglichkeiten des Archivs sparen Zeit und steigern die Effizienz der Systemnutzung. So kann neben der erreichten Gesetzeskonformität noch weiterer Mehrwert für das Unternehmen generiert werden.
Wo liegen die Aufwände?
Der Aufwand kann nicht pauschal beziffert werden. Er ist abhängig von den zu erstellenden Views, der Komplexität und der Größe des Systems, verwendeter Module und Sonderanpassungen. Klar ist jedoch allemal, dass eine geregelte Abschaltung des Altsystems für das Unternehmen wesentlich weniger kostet, als eine jahrelanges Weiterlaufenlassen des Altsystems. Es lohnt sich im Falle der Abschaltung nicht, nur die Preise entscheiden zu lassen. Es sollten vor allem die gebotenen Leistungen zum Maß genommen werden. Eine kurzfristige Ersparnis kann das Unternehmen langfristig teuer zu stehen kommen.
Profitieren Sie von den jahrelangen Erfahrungen, die wir in Hinblick auf die Archivierung/Ablösung von SAP-Systemen sammeln konnten.
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