Abschaltung / Archivierung
von Altsystemen
----- Veranstaltungskalender 2011 -----

Eine der Kernkompetenzen der AvenDATA GmbH liegt in der Abschaltung von Altsystemen und einhergehend damit die GDPdU-konforme Archivierung von aufbewahrungspflichtigen Unterlagen / steuerlich relevanten Daten....

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Abschaltung von Baan-Systemen

Gemäß dem deutschen Steuerrecht und internationalen Anforderungen dürfen Altsysteme nur dann abgeschaltet werden, wenn die Archivlösung dem Unternehmen in qualitativer und quantitativer Weise die gleichen Auswertungsmöglichkeiten wie im Produktivsystem bietet. Aufbewahrungsfristen und die Sicherstellung der drei verschiedenen Zugriffsmöglichkeiten müssen besonders für Altsysteme respektive die Archivlösung sichergestellt sein. Ist dies nicht gewährleistet, kann es im Falle einer Prüfung für die Unternehmen zu immensen Kosten kommen.

Bei der Stillegung eines Baan-Systems ergeben sich spezifische Fragen. Im Folgenden finden Sie darauf klare Antworten, die auf langjähriger Erfahrung im Umgang mit der Abschaltung von Baan-Systemen gründen.

Baan war ein niederländischer Hersteller von ERP-Standardsoftware und der Name der entsprechenden Softwarelösung. Das Unternehmen existiert nicht mehr, da es 2004 von der SSA Global übernommen wurde, welche in 2006 von der Infor Global Solutions übernommen wurde. Die Softwarelösung Baan existiert als ERP-Lösung unter dem Namen Infor ERP LN im Produktportfolio der Infor weiter.

Welche Module existieren innerhalb von Baan, die für die Besteuerung relevant sind und damit im Rahmen der Stillegung von Baan-Systemen berücksichtigt werden müssen?

Nachfolgend wird ein Auszug von Baan-Modulen angeführt:

  • Procurement
  • Sales
  • Enterprise Service Management
  • Quality Management
  • Product Lifecycle Management
  • Planning
  • Manufacturing
  • Finance
  • Warehousing

Welche Besonderheiten gibt es innerhalb von Baan-Systemen?

In Baan-Systemen sind die Datenbanktabellen nach Suffix geordnet, wobei eine 000-Suffix im Tabellennamen die Systeminformationen angibt. Alle anderen Suffix-Codes stellen die Mandantennummer dar. Da Baan-Systeme auf einer Oracle-DB basieren, gibt es im Rahmen einer Stillegung keine auffälligen Besonderheiten.

Wie wird im Falle einer Abschaltung die Revisionssicherheit und Langfristigkeit der Daten gesichert?

Um den Anforderungen der Wirtschaftsprüfer und des Finanzamtes Genüge zu tun, muss die Revisionssicherheit der Daten im Falle der Stillegung eines Altsystems gewährleistet sein. Das bedeutet, dass die in bewährten Lösungen hinterlegten Daten hinsichtlich Verschlüsselung und Unversehrtheit revisionssicher sein müssen. Bei der Auswahl der Lösung ist dringend darauf zu achten, dass dieser Punkt bei der Umsetzung über ein qualifiziertes Verfahren gewährleistet wird.

Gibt es zertifizierte Verfahren zur Stillegung von Baan-Systemen?

Nein, es wird auch in Zukunft keine Zertifizierung durch die Finanzbehörden geben. Es geht den Finanzverwaltungen stets nur darum, dass die GDPdU erfüllt sind. Wie das genau zu geschehen hat, ist nicht festgelegt. Wenn Softwarehersteller damit werben, ihre Produkte seien vom BMF zertifiziert, entbehrt das jeglicher Grundlage.

Das BMF, Referat IV A 4, nimmt in seinem Fragen- und Antwortenkatalog zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung (Stand: 22.01.2009) eindeutig Stellung: "Insbesondere die Vielzahl und unterschiedliche Ausgestaltung und Kombination selbst marktgängiger Buchhaltungs- und Archivierungssysteme lassen keine allgemein gültigen Aussagen der Finanzverwaltung zur Konformität der verwendeten oder geplanten Hard- und Software zu. Zertifikate Dritter entfalten gegenüber der Finanzverwaltung keine Bindungswirkung."

Es empfiehlt sich, im Rahmen einer Abschaltung eng mit Wirtschafts- und Steuerberatern zusammenzuarbeiten, um die Stillegung möglichst ordnungsgemäß durchzuführen.

Bietet die Abschaltung noch weitere Vorteile für das Unternehmen?

Bewährte Lösungen für die Abschaltung von Altsystemen bieten sehr detaillierte Auswertungsmöglichkeiten und eine stabile Systemoberfläche. Eine erhöhte Flexibilität, schnellere Dynamik und weitere Such- und Auswertungsmöglichkeiten des Archivs sparen Zeit und steigern die Effizienz der Systemnutzung. So kann neben der erreichten Gesetzeskonformität noch weiterer Mehrwert für das Unternehmen generiert werden.

Wo liegen die Aufwände?

Der Aufwand kann nicht pauschal beziffert werden. Er ist abhängig von den zu erstellenden Auswertungen, der Komplexität und der Größe des Systems, verwendeter Module und Sonderanpassungen. Klar ist jedoch allemal, dass eine geregelte Abschaltung des Altsystems für das Unternehmen wesentlich weniger kostet, als eine jahrelanges Weiterlaufenlassen des Altsystems. Es lohnt sich im Falle der Abschaltung nicht, nur die Preise entscheiden zu lassen. Es sollten vor allem die gebotenen Leistungen zum Maß genommen werden. Eine kurzfristige Ersparnis kann das Unternehmen langfristig teuer zu stehen kommen.

Profitieren Sie von den jahrelangen Erfahrungen, die wir in Hinblick auf die Archivierung/Ablösung von SAP-Systemen sammeln konnten.

Bei Fragen sprechen Sie uns an.

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